Sie möchten Ihr Kind in unserer Kirchengemeinde taufen lassen? Das freut uns. Melden Sie sich gerne bei Pastorin Schilde unter Lara.Schilde@evlka.de oder 04703245. Wählen Sie einen Tauftermin aus und vereinbaren Sie mit Pastorin Schilde einen Termin für das Taufgespräch.
Sie brauchen eine Kopie der Geburtsurkunde, einen Taufspruch (z.B. zu finden unter www.taufspruch.de), eine Taufkerze (wir schenken Ihnen gerne eine oder Sie bringen eine mit) und gemeinsam füllen wir ein Formular aus.
Zu den Patinnen und Paten:
Was hat eine Patin oder ein Pate zu tun? Pate kommt von pater, dem lateinischen Wort für Vater. Die Patin oder der Pate wird von den Eltern gebeten, das Patenamt zu übernehmen. Im Taufgottesdienst steht sie oder er mit der Familie am Taufbecken. Sie oder er vertritt die ganze Gemeinde und ist Zeuge der Taufhandlung. Worauf lässt man sich als Patentante ein? Bin ich verpflichtet, im Todesfall der Taufeltern die volle Verantwortung zu übernehmen? Tatsächlich hat das Patenamt im Gesetz der Bundesrepublik Deutschland keine Rechtsverbindlichkeit. Möchten die Eltern, dass sich die Taufpatin im Todesfall um ihr Kind kümmert, muss dies rechtlich anders in die Wege geleitet werden. Das Patenamt gilt als ein kirchliches Ehrenamt, das keine Rechtsverbindlichkeit nach sich zieht. Ziel des Patenamtes ist es, dass das Patenkind später den Sinn seiner Taufe selber nachvollziehen kann. Wie dies geschieht, liegt in der Fantasie des Paten. Wichtig ist, dass sich der Täufling auf seinem Weg zum Glauben begleitet weiß. Deswegen ist es nötig, dass der Pate Mitglied einer christlichen Kirche ist (genauer: Mitglied der ACK, der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen). Diese Bedingungen machen es den Eltern manchmal schwer, einen geeigneten Paten zu finden. Oft möchten Eltern, dass ein Freund Pate wird, gehört dieser jedoch keiner christlichen Kirche an, kann er nicht Pate werden. Natürlich kann er das Kind trotzdem begleiten und ist auch im Gottesdienst willkommen. In Ausnahmefällen kann eine Taufe auch ohne Paten stattfinden, dann müssen jedoch die Erziehungsberechtigten in der evangelischen Kirche sein.